Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten beenden, Gewerkschaften einbeziehen

Aus diesem Grund fordern wir die EU gemeinsam auf, die Einbeziehung der Gewerkschaften in die Sorgfaltspflichten der Unternehmen zwingend vorzuschreiben - mit wirksamen Rechtsmitteln für die Beschäftigten und Gewerkschaften, sollten Rechte verweigert werden. 

Unterzeichnen Sie unsere Petition und unterstützen Sie uns dabei, den Entwurf der EU-Richtlinie zu einem wirksamen Rechtsakt zu machen.

In diesem Jahr hat die Europäische Kommission endlich einen Vorschlag zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (proposal on Corporate Sustainability Due Diligence, CSDD) veröffentlicht, um Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. In ihrer jetzigen Form schützt die CSDD-Richtlinie Beschäftigte nicht vor Unternehmen, die ihre Grundrechte verletzen. 

Warum? Der Richtlinienentwurf ist wenig wirkungsvoll, weil er

  • den Beschäftigten und ihren Vertretern kein Mitspracherecht in Bezug auf die Strategie ihres Unternehmens im Bereich der Sorgfaltspflicht einräumt;
  • die wirksame Ausübung der Rechte und Vorrechte der Gewerkschaften auf gewerkschaftliche Organisierung, auf Tarifverhandlungen und auf Unterrichtung und Anhörung der Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter, wie sie in den Übereinkommen der IAO, der Europäischen Sozialcharta des Europarates und den EU-Rechtsvorschriften verankert sind, untergräbt;
  • den Opfern, einschließlich der Beschäftigten und ihrer Vertreter, keinen wirksamen Zugang zu Gerichten und Rechtsbehelfen gewährt. Der Entwurf sieht keine abschreckenden Sanktionen vor, um Unternehmen für die von ihnen begangenen Verstöße zur Rechenschaft zu ziehen.

Um einen entscheidenden Unterschied zu machen, müssen die Gewerkschaften und die Arbeitnehmervertreter aktiv in den gesamten Prozess der Sorgfaltsprüfung einbezogen werden. Sie müssen ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und zu verhindern. Sie sollten einbezogen werden, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverletzungen unterbunden werden. Sie sollten auch an der Gestaltung, Überwachung und Umsetzung von Strategien zur Sorgfaltsprüfung beteiligt sein.

Die Beschäftigten wissen am besten über die Geschäftspraktiken vor Ort Bescheid. Eine umfassende Einbeziehung von Gewerkschaften und Beschäftigten ist der beste Weg, um Menschenrechtsverletzungen in Unternehmen und ihren Lieferketten zu verhindern und zu beenden.
 

  • Wolfram B 19.04.2024 16:58
  • Melanie H 23.02.2024 13:39